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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Land der Ideen Management GmbH, Charlottenstraße 16, 10117 Berlin (nachfolgend "Auftraggeberin") entwickelt und steuert die Aktivitäten der von der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft gemeinsam getragenen Standortinitiative "Deutschland - Land der Ideen". Zur Umsetzung und Verbreitung von Projekten arbeitet die Auftraggeberin mit externen Unternehmen (nachfolgend "Auftragnehmer") zusammen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (nachfolgend "AGB") regeln ausschließlich die Vertragsbeziehung zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nur dann anerkannt, wenn die Auftraggeberin ihnen ausdrücklich schriftlich (per Briefpost, E-Mail oder Fax) zustimmt.

2. Angebotsanfragen, Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB, Leistungsgegenstand

a) Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen erfolgt in der Regel durch Leistungsanfragen der Auftraggeberin. Diese Leistungs- oder Angebotsanfragen der Auftragsgeberin sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Konditionen und Ausführung der angefragten Leistung ändern können.
b) Soweit der Auftragnehmer sodann ein Angebot an die Auftraggeberin übermittelt, liegt darin das verbindliche Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Das bedeutet, dass insbesondere die in einem Angebot mitgeteilten Preise stets verbindlich sind.
c) Die Auftraggeberin kann nicht ausschließen, dass es bei der Annahme von Angeboten zu Verzögerungen kommen kann (vgl. Nr. 5 b dieser AGB). Aufgrund dessen sind Angebote des Auftragnehmers für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten verbindlich.
d) Ein Vertrag kommt erst zustande, soweit die Auftraggeberin das Angebot des Auftragnehmers annimmt. Dies erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Auftragserteilung.
e) Die Auftraggeberin verweist in ihren Leistungs- und Angebotsanfragen auf diese AGB. Mit der Erstellung eines Angebotes, erklärt der Auftragnehmer, dass er Kenntnis von den AGB hat und der Einbeziehung der AGB in einem etwaigen Vertrag zustimmt.
f) Nachtragsangebote müssen durch den Auftragsnehmer vor der Leistungserbringung vorgelegt und durch die Auftraggeberin schriftlich freigegeben werden. Ansonsten trägt der Auftragnehmer die mit der Leistungserweiterung im Zusammenhang stehenden Kosten.
g) Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Auftraggeberin.
h) Erklärungen, Zusicherungen, Nebenabreden usw. sind nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.

3. Mindestlohn

Der Auftragnehmer bestätigt mit Inkrafttreten des Vertrages, dass er den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dass er nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist.

4. Leistungsdurchführung

Die Durchführung der jeweiligen Leistungen orientiert sich an dem für die Realisierung der jeweiligen Leistung aufgestellten Zeitplan, sonst nach Ermessen des Auftragnehmers unter sachgerechter Berücksichtigung der Interessen der Auftraggeberin.

5. Preise, Rechnungslegung

i) Die angegebenen Preise - gleichgültig ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt - verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
j) Nach Fertigstellung der Leistungen wird der Auftragnehmer der Auftraggeberin die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). In der Rechnung hat der Auftragnehmer Projektname und Projektnummer zu benennen.
k) Ohne ausdrückliche Vereinbarung hat der Auftragnehmer nicht das Recht, Vorschusszahlungen und/oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen.

6. Verzug

a) Befindet sich der Auftragnehmer mit der Erbringung einer zeitlich zugesagten Leistung mindestens 30 Tage in Verzug, ist die Auftraggeberin berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber außerordentlich zu kündigen.
b) Es stellt kein Verzug der Auftraggeberin dar, wenn eine Verzögerung von dritter Stelle (Behörde oder Unternehmen) Handlungen der Auftraggeberin verzögern. Der Auftragnehmer hat hier eine Verzögerung von bis zu drei Monaten hinzunehmen.

7. Abnahme

a) Handelt es sich bei der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung um werkvertragliche Arbeiten, dann wird die Auftraggeberin diese abnehmen, soweit die Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht.
b) Die Auftraggeberin wird die Abnahme nur ausdrücklich in Schriftform erklären.
c) Zur Teilabnahme ist die Auftraggeberin nicht verpflichtet.

8. Bereitstellung von Inhalten und Materialien

a) Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte kostenlos zur Verfügung, soweit dies für den Vertragsgegenstand erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Zu den von der Auftraggeberin bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch der Auftraggeberin zu verwendenden Texte, Fotos, Grafiken und Tabellen.
b) Die Auftraggeberin spricht den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Inhalte frei.
c) Die Verwendung sämtlicher Logos, Grafiken und Fotos der Auftraggeberin außerhalb des Vertrages darf nur nach gesonderter schriftlicher Freigabe durch die Auftraggeberin erfolgen.

9. Pflichten des Auftragnehmers

a) Handelt es sich bei der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung um Arbeiten im digitalen Bereich (bspw. Softwareerstellung oder Designleistungen), ist der Auftragnehmer nach Fertigstellung der Leistung verpflichtet, der Auftraggeberin die erbrachte Leistung auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.
b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, sämtliche Inhalte und Materialien (vgl. Nr. 7 a dieser AGB) nicht außerhalb des vereinbarten Vertragsgegenstandes für eigene Zwecke zu nutzen.

10. Nutzungsrechte, Namensnennung

a) Soweit bei der Leistung des Auftragnehmers Urheberrechte entstehen, räumt der Auftragnehmer der Auftraggeberin das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erbrachte Leistung zu nutzen.
b) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
c) Ohne ausdrückliche Vereinbarung verzichtet der Auftragnehmer auf das Recht zur Namensnennung im Rahmen der Erstellung von urheberrechtlichen Inhalten. Zudem wird der Auftragnehmer die Auftraggeberin ohne ausdrückliche Zustimmung nicht als Kundenreferenz nennen.

11. Vertraulichkeit, Datenschutz

a) Der Auftragnehmer sichert zu, sämtliche Daten der Auftraggeberin ausschließlich zu vertraglichen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
c) Beide Vertragsparteien stellen sicher, dass insbesondere ihre für die Vertragsdurchführung Beauftragten über vorstehende Regelung hinaus auch das Datengeheimnis wahren.

12. Schlussbestimmungen

a) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
b) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, wird der Sitz der Auftraggeberin als Gerichtsstand vereinbart.
c) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.
d) Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Partei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.

13. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.

Stand: 01.01.2015

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